Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte


§ 1 Geltungsbereich


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Unica Med GmbH (Gervinusstraße 5-7, 60322 Frankfurt a. M., Amtsgericht Frankfurt a. M., HRB 138659) – im Folgenden „Unica Med“ genannt – und Ärztinnen, Ärzten sowie weiteren approbierten Angehörigen akademischer Heilberufe (im Folgenden zur Vereinfachung „Kandidat“ genannt).


1.2 Eigene Geschäftsbedingungen des Kandidaten finden keine Anwendung, auch wenn Unica Med deren Geltung nicht ausdrücklich zurückweist.


1.3 Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist jederzeit auf der Homepage von Unica Med einsehbar und abrufbar.



§ 2 Gegenstand des Vertrages


2.1 Unica Med vermittelt Kandidaten zur Übernahme medizinischer Tätigkeiten für medizinische Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser, Praxen, medizinische Versorgungszentren oder für nicht medizinische Einrichtungen wie z.B. Unternehmen oder behördliche Einrichtungen (nachfolgend „Auftraggeber“). Die Vermittlung kann zu Honorartätigkeiten, befristeten oder unbefristeten Anstellungen oder zu Einsätzen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung führen. Bei Honorartätigkeiten kann Unica Med als weitere Leistung die Rechnungsstellung im Namen des Kandidaten übernehmen.


2.2 Nach der Erteilung eines Auftrags durch einen Auftraggeber sucht Unica Med nach passenden Kandidaten für einen jeweils konkreten Einsatz. Kandidaten, die dem Anforderungsprofil des Auftraggebers entsprechen, werden dem Auftraggeber durch Unica Med vorgeschlagen. Sollte der Auftraggeber einen der vorgeschlagenen Kandidaten auswählen, unterstützt Unica Med bei der Vermittlung des Kandidaten.


2.3 Ein bestimmter Vermittlungserfolg wird dabei nicht garantiert. Auftraggeber entscheiden frei über die Auswahl eines Kandidaten. Ebenso wenig besteht für den Kandidaten eine Verpflichtung, ein Angebot eines Auftraggebers anzunehmen.



§ 3 Zustandekommen des Vermittlungsvertrags


3.1 Ein Kandidat, der an einer Vermittlung durch Unica Med interessiert ist, kann sich auf der Homepage www.unicamed.de per Formular registrieren. Für die Registrierung sind mindestens folgende Angaben erforderlich: Vor- und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Qualifikation und Fachgebiet. Freiwillig können weitere Angaben (z. B. gewünschte Einsatzzeiten und -orte) ergänzt werden.


3.2 Der Kandidat muss seinen echten Namen angeben und darf keine fremden Identitäten nutzen. Mit dem Absenden des Formulars durch den Button „Registrieren“ bestätigt der Kandidat, die Datenschutzbestimmungen sowie die AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Zugleich gibt er ein Angebot zum Abschluss des Vermittlungsvertrages ab.


3.3 Nach erfolgter Registrierung erhält der Kandidat durch Unica Med eine Bestätigung seines Angebots per E-Mail. Damit gilt der Vermittlungsvertrag als zustande gekommen, sofern nicht gleichzeitig eine Ablehnung des Angebots erklärt wird.



§ 4 Pflichten des Kandidaten


Der Kandidat hat im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses folgende Mitwirkungs-, Informations- und Verschwiegenheitspflichten zu erfüllen:


1. Mitwirkungspflichten


1.1 Der Kandidat verpflichtet sich, sowohl Unica Med als auch – im Falle einer erfolgreichen Vermittlung – dem Auftraggeber alle für die Vermittlung relevanten Informationen und Unterlagen in beglaubigter Form zur Verfügung zu stellen.

Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen:


-        gültiges Ausweisdokument

-        vollständiger tabellarischer Lebenslauf

-        Approbationsurkunde

-        Facharzturkunde/n

-        Nachweis/e von Zusatzqualifikation/en

-        Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (falls zutreffend)


1.2 Unica Med behält sich vor, bei Bedarf zusätzliche Unterlagen zur Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung eines Kandidaten anzufordern. Dies kann insbesondere die Vorlage von Zeugnissen, Qualifikationsnachweisen oder eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses umfassen.


1.3 Der Kandidat bestätigt, dass alle von ihm eingereichten Nachweise und Dokumente inhaltlich korrekt und in unveränderter Form ausgestellt wurden. Zudem verpflichtet er sich, ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und keine gefälschten oder unzutreffenden Bewerbungsunterlagen an Unica Med weiterzugeben.



2. Informationspflichten


2.1 Wird der Kandidat im Rahmen der Vermittlung in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber vermittelt oder schließt er mit diesem einen Honorarvertrag, muss er Unica Med unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Kopie des Anstellungsvertrages bzw. des Honorarvertrags zusenden, da sich hieraus für Unica Med ein Provisionsanspruch gegenüber dem Auftraggeber ergibt.


2.2 Schließt ein Kandidat innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung einer vermittelten Tätigkeit erneut einen Vertrag mit demselben Auftraggeber, muss dies unverzüglich an Unica Med gemeldet werden – unabhängig davon, ob es sich um Honorar-, Arbeits- oder Leiharbeitsverhältnisse handelt. Bei befristeten Anstellungen oder Honorartätigkeiten sind zudem monatlich die Vergütungsabrechnungen einzureichen.


2.3 Änderungen wie der Entzug oder das Ruhen der Approbation, ein Berufsverbot oder die Rücknahme der Kassenzulassung müssen unverzüglich gemeldet werden.



3. Verschwiegenheitspflichten


3.1 Alle Informationen, die der Kandidat im Rahmen der Vermittlung erhält, sind streng vertraulich zu behandeln. Sämtliche von Unica Med bereitgestellten Dokumente und Informationen sind ausschließlich für die Vorbereitung und Durchführung des jeweiligen Einsatzes zu nutzen. Eine Vervielfältigung, Speicherung oder Weitergabe dieser Daten an unbefugte Dritte ist untersagt. Insbesondere zur direkten Bewerbung bei einem Auftraggeber dürfen diese Informationen nicht verwendet werden. Diese Pflichten gelten auch nach Beendigung des Vertrags mit Unica Med fort.


3.2 Kommt es dennoch zu einer missbräuchlichen Verwendung, haftet der Kandidat für den entstandenen Schaden.



§ 5 Rechnungsstellung bei Honorartätigkeiten


5.1 Unica Med kann auf Wunsch eines Kandidaten, der auf Honorarbasis tätig wird, in dessen Namen die Rechnungsstellung für die erbrachten Leistungen an den Auftraggeber übernehmen. Zu diesem Zweck muss der Kandidat seine Stundennachweise über die geleisteten Einsatzzeiten sowie Bankverbindung und Daten zur Steueridentifikation übermitteln. Zur Beauftragung reicht die Übersendung des Stundennachweises eines Einsatzes als Auftrag zur Rechnungserstellung aus. Die Rechnungsstellung durch Unica Med ist für den Kandidaten kostenfrei.


5.2 Beauftragt der Kandidat einen Dritten mit der Rechnungslegung oder stellt er seine Leistungen selbst in Rechnung, bleibt er weiterhin verpflichtet, Unica Med die Rechnungen sowie die Nachweise zukommen zu lassen.


5.3 Unabhängig von der Rechnungsart muss der Kandidat Unica Med über Vertragsstörungen, Ausfälle oder die Beendigung von Honorarverträgen unverzüglich informieren.


5.4 Der aus der Rechnung resultierende Betrag steht ausschließlich dem Kandidaten zu. Geht die Zahlung einer Rechnung irrtümlich an Unica Med, verpflichtet sich Unica Med, den vollständigen Rechnungsbetrag ohne Abzüge unverzüglich an den Kandidaten weiterzuleiten.



§ 6 Vergütung, Provision, Reisekosten


6.1 Die durch Unica Med im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Vermittlungsleistungen sind für den Kandidaten kostenfrei. Insbesondere entsteht für den Kandidaten keine Verpflichtung zur Zahlung einer Provision oder sonstiger Vergütung im Falle einer erfolgreichen Vermittlung an einen Auftraggeber.


6.2 Für Aufwendungen, die dem Kandidaten im Zusammenhang mit einem durch Unica Med vermittelten Vorstellungsgespräch bei einem Auftraggeber entstehen (insbesondere Reise- oder Fahrtkosten), besteht kein Anspruch auf Erstattung durch Unica Med.



§ 7 Haftungsbeschränkung


7.1 Unica Med ist weder Vertragspartner der Anstellungs- oder Honorarverträge zwischen Kandidat und Auftraggeber noch als Partei an Behandlungsverträgen zwischen Auftraggeber und Patienten beteiligt. Der Kandidat ist weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe von Unica Med.


7.2 Unica Med haftet nicht für Angaben oder Handlungen von Auftraggebern oder Kandidaten, ebenso wenig für deren Identität, Qualifikationen oder Unterlagen.


7.3 Eine Haftung von Unica Med ist ausgeschlossen, außer:


- bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,

- bei Pflichtverletzungen wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), wobei die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt ist,

- bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.


7.4 Die Haftungsbeschränkung nach § 7 Abs. 7.3 gilt entsprechend für Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Bevollmächtigte von Unica Med.



§ 8 Datenschutz


8.1 Der Kandidat erteilt seine Zustimmung dazu, dass seine personenbezogenen Daten von Unica Med elektronisch erfasst, verarbeitet und – soweit für die Durchführung von Arbeitseinsätzen erforderlich – an die jeweils beteiligten Vertragspartner weitergegeben werden dürfen. Ebenso stimmt er der Weitergabe von einsatzbezogenen Informationen an potenzielle Einsatzstellen zu.


8.2 Unica Med verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu speichern, zu verarbeiten und gegebenenfalls weiterzuleiten.


8.3 Der Kandidat hat das Recht, jederzeit die Löschung der über sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Eine Löschung erfolgt, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten einer sofortigen Entfernung entgegenstehen. In diesen Fällen werden die betreffenden Daten nach Ablauf der vorgeschriebenen Fristen gelöscht.



§ 9 Änderungen der AGB


9.1 Unica Med kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Registrierte Kandidaten werden per E-Mail an ihre zuletzt angegebene Adresse informiert. 


9.2 Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kandidat nicht innerhalb von vier Wochen nach Absendung der E-Mail widerspricht. Auf diese Frist wird in der Änderungsmitteilung hingewiesen. Widerspricht der Kandidat fristgerecht, kann Unica Med den Vertrag außerordentlich kündigen. Erfolgt keine Kündigung, bleiben die bisherigen AGB bestehen.



§ 10 Schlussbestimmungen


10.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, ist diese unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Regelungen dieses Vertrages eine nicht beabsichtigte Lücke aufweisen.


10.2 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


10.3 Gerichtsstand ist der Sitz von Unica Med in Frankfurt am Main.





Frankfurt am Main, 06.05.25